und unbedingt aus dem Leitfaden des Badischen Tennisverbandes zu beachten:
Von der Teilnahme am Trainings- und Übungsbetrieb ausgeschlossen sind Personen, die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind oder die Symptome eines Atemweginfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen.